Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Rentenrechner netto 2026: Was bleibt von Ihrer Rente?

Geben Sie Ihre Bruttorente ein und sehen Sie sofort, was nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer bleibt. Betriebsrente, private Renten, Nebenjob und Partner lassen sich ergänzen.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.386,82 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20261.600,00 €15,58 €1.386,82 €
20271.640,00 €17,93 €1.419,52 €
20281.681,01 €20,29 €1.453,11 €
20301.766,10 €25,52 €1.522,45 €
20321.855,51 €31,16 €1.595,19 €
20341.949,44 €37,29 €1.671,38 €
20362.048,13 €43,98 €1.751,20 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Durchschnittsrente, Beginn 2023

1.600 € brutto, KVdR, zwei Kinder, keine weiteren Einkünfte.

1.386,82 €

Rente plus Betriebsrente

1.900 € gesetzliche Rente ab 2024 und 350 € Direktversicherung, ein Kind.

1.860,36 €

Ehepaar mit Splitting

2.300 € und 900 € Rente, Beginn 2021 und 2024, Zusammenveranlagung, Kirchensteuer.

2.770,47 €

So rechnen Sie Ihre Bruttorente in netto um

Von der gesetzlichen Rente zieht die Rentenversicherung zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen 2026 rund 8,75 % für die Krankenversicherung, wenn ihre Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % erhebt, und 3,6 % für die Pflegeversicherung (kinderlos 4,2 %). Was dann überwiesen wird, ist der Zahlbetrag.

Die Einkommensteuer wird dagegen nicht von der Rente einbehalten. Das Finanzamt setzt sie nach Ihrer Steuererklärung fest, oft mit Vorauszahlungen. Deshalb unterscheiden sich der Betrag auf dem Konto und Ihr echtes Netto: Der Rechner zieht die Steuer auf den Monat umgelegt ab, damit Sie wissen, was Sie zurücklegen sollten.

Ob Steuer anfällt, entscheidet vor allem der Besteuerungsanteil: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, bei Beginn 2015 waren es 70 %. Dazu kommen Betriebsrenten, private Renten, Arbeitslohn oder Mieteinnahmen, die Sie unter „Weitere Renten und Einkünfte“ ergänzen können.

Was diesen Rechner von anderen unterscheidet

  • Alles in einem Ergebnis: gesetzliche Rente, Betriebsrente (Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage), Riester-, Rürup- und Privatrente, Arbeitslohn mit Aktivrente, Minijob und Vermietung.
  • Kranken- und Pflegeversicherung vollständig: KVdR, freiwillig oder privat versichert, Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Kinderzahl und der Freibetrag für Betriebsrenten.
  • Rentenfreibetrag geschätzt: Der steuerfreie Teil wird aus der ersten vollen Jahresrente berechnet; der Rechner rechnet sie aus den Rentenanpassungen zurück, wenn Sie sie nicht kennen.
  • Ehepaare: Einzel- und Zusammenveranlagung im direkten Vergleich.
  • Prognose: Netto-Rente der nächsten zehn Jahre, weil jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig ist.

Wo Sie die Werte finden

Die Bruttorente steht im Rentenbescheid und in der jährlichen Mitteilung zur Rentenanpassung im Juli. Das Jahr des Rentenbeginns steht ebenfalls im Bescheid. Den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse finden Sie auf deren Website oder in der Beitragsmitteilung. Für Betriebsrenten gilt die Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers; sie nennt auch die Art der Zusage.

Haben Sie bereits einen Steuerbescheid mit Rente, steht dort der festgeschriebene Rentenfreibetrag. Tragen Sie die zugrunde liegende Jahresrente unter „Steuer und persönliche Angaben“ ein, wird das Ergebnis genauer.

Kranken- und Pflegeversicherung: was Rentner zahlen

  • Gesetzliche Rente: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus der halbe Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ihr Anteil 1,45 %). Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % in voller Höhe, kinderlos 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
  • Betriebsrenten: voller Beitragssatz von 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag. In der KVdR bleiben 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei; in der Pflegeversicherung ist dieser Betrag eine Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
  • Private Renten, Riester-Rente, Rürup-Rente: in der KVdR beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.

Tabelle: Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn

Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG)
RentenbeginnSteuerpflichtigRentenbeginnSteuerpflichtig
200550,0 %203287,0 %
200652,0 %203387,5 %
200754,0 %203488,0 %
200856,0 %203588,5 %
200958,0 %203689,0 %
201060,0 %203789,5 %
201162,0 %203890,0 %
201264,0 %203990,5 %
201366,0 %204091,0 %
201468,0 %204191,5 %
201570,0 %204292,0 %
201672,0 %204392,5 %
201774,0 %204493,0 %
201876,0 %204593,5 %
201978,0 %204694,0 %
202080,0 %204794,5 %
202181,0 %204895,0 %
202282,0 %204995,5 %
202382,5 %205096,0 %
202483,0 %205196,5 %
202583,5 %205297,0 %
202684,0 %205397,5 %
202784,5 %205498,0 %
202885,0 %205598,5 %
202985,5 %205699,0 %
203086,0 %205799,5 %
203186,5 %2058100,0 %

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.

Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.

Begriffe kurz erklärt

Besteuerungsanteil
Prozentsatz der Rente, der steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, zum Beispiel 84 % bei Beginn 2026.
Rentenfreibetrag
Steuerfreier Teil der Rente in Euro. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
KVdR
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversichert ist, wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war.
Zusatzbeitrag
Beitrag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Satz von 14,6 % erhebt. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %.
Versorgungsbezüge
Renten und Leistungen, die in der Krankenversicherung beitragspflichtig sind, vor allem Betriebsrenten.
Versorgungsfreibetrag
Steuerfreier Teil einer Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse, abhängig vom Versorgungsbeginn.
Ertragsanteil
Steuerpflichtiger Teil einer privaten Rente aus versteuertem Kapital, abhängig vom Alter bei Rentenbeginn.
Zu versteuerndes Einkommen
Einkünfte nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und Pauschbeträgen. Auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewandt.
Grundfreibetrag
Einkommen, das steuerfrei bleibt: 12.348 € im Jahr 2026, bei Ehepaaren 24.696 €.
Splitting
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen ungleich sind.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent werden von der Rente abgezogen?

In der KVdR mit 2,9 % Zusatzbeitrag rund 12,35 % für Kranken- und Pflegeversicherung (mit Kindern), kinderlos rund 12,95 %. Hinzu kommt je nach Rentenbeginn und weiteren Einkünften Einkommensteuer. Bei 1.600 € Rente und Beginn 2023 bleiben ohne weitere Einkünfte knapp 1.387 € netto.

Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?

Steuer fällt an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € im Jahr 2026. Bei Rentenbeginn 2026, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne weitere Einkünfte ist das etwa ab 1.455 € Bruttorente im Monat der Fall. Wer früher in Rente ging, hat einen höheren steuerfreien Anteil.

Wird die Steuer direkt von der Rente abgezogen?

Nein. Die Rentenversicherung behält nur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach Ihrer Steuererklärung fest. Für Betriebsrenten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse behält der frühere Arbeitgeber dagegen Lohnsteuer ein.

Warum steigt meine Steuer, obwohl die Rente nur leicht steigt?

Der steuerfreie Teil Ihrer Rente ist in Euro festgeschrieben. Jede Rentenerhöhung, im Juli 2026 waren es 4,24 %, ist deshalb vollständig steuerpflichtig. Die Prognose im Rechner zeigt diesen Effekt für die nächsten Jahre.

Rechnet der Rechner mit 2025 oder 2026?

Standard ist 2026 mit Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli, 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Grundfreibetrag 12.348 €. Für Ihre Steuererklärung 2025 stellen Sie unter „Steuer und persönliche Angaben“ das Steuerjahr 2025 ein.

Wie genau ist das Ergebnis?

Der Rechenkern gibt die Beträge der amtlichen Grund- und Splittingtabelle 2026 exakt wieder. Abweichungen zum Bescheid entstehen durch Angaben, die der Rechner nicht kennt, etwa Kapitalerträge, Krankheitskosten oder einen exakten Rentenfreibetrag. Die Methodik nennt alle Annahmen.

Zählt das Einkommen meines Ehepartners?

Bei der Zusammenveranlagung ja: Das gemeinsame Einkommen wird im Splittingverfahren besteuert. Tragen Sie die Rente Ihres Partners unter „Ehe- oder Lebenspartner“ ein; der Rechner zeigt dann, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist.