Durchschnittsrente, Beginn 2023
1.600 € brutto, KVdR, zwei Kinder, keine weiteren Einkünfte.
1.386,82 €Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Geben Sie Ihre Bruttorente ein und sehen Sie sofort, was nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer bleibt. Betriebsrente, private Renten, Nebenjob und Partner lassen sich ergänzen.
Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik
Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.
| Jahr | Brutto mtl. | Steuern mtl. | Netto mtl. |
|---|---|---|---|
| 2026 | 1.600,00 € | 15,58 € | 1.386,82 € |
| 2027 | 1.640,00 € | 17,93 € | 1.419,52 € |
| 2028 | 1.681,01 € | 20,29 € | 1.453,11 € |
| 2030 | 1.766,10 € | 25,52 € | 1.522,45 € |
| 2032 | 1.855,51 € | 31,16 € | 1.595,19 € |
| 2034 | 1.949,44 € | 37,29 € | 1.671,38 € |
| 2036 | 2.048,13 € | 43,98 € | 1.751,20 € |
Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.
1.600 € brutto, KVdR, zwei Kinder, keine weiteren Einkünfte.
1.386,82 €1.900 € gesetzliche Rente ab 2024 und 350 € Direktversicherung, ein Kind.
1.860,36 €2.300 € und 900 € Rente, Beginn 2021 und 2024, Zusammenveranlagung, Kirchensteuer.
2.770,47 €Von der gesetzlichen Rente zieht die Rentenversicherung zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen 2026 rund 8,75 % für die Krankenversicherung, wenn ihre Kasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % erhebt, und 3,6 % für die Pflegeversicherung (kinderlos 4,2 %). Was dann überwiesen wird, ist der Zahlbetrag.
Die Einkommensteuer wird dagegen nicht von der Rente einbehalten. Das Finanzamt setzt sie nach Ihrer Steuererklärung fest, oft mit Vorauszahlungen. Deshalb unterscheiden sich der Betrag auf dem Konto und Ihr echtes Netto: Der Rechner zieht die Steuer auf den Monat umgelegt ab, damit Sie wissen, was Sie zurücklegen sollten.
Ob Steuer anfällt, entscheidet vor allem der Besteuerungsanteil: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig, bei Beginn 2015 waren es 70 %. Dazu kommen Betriebsrenten, private Renten, Arbeitslohn oder Mieteinnahmen, die Sie unter „Weitere Renten und Einkünfte“ ergänzen können.
Die Bruttorente steht im Rentenbescheid und in der jährlichen Mitteilung zur Rentenanpassung im Juli. Das Jahr des Rentenbeginns steht ebenfalls im Bescheid. Den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse finden Sie auf deren Website oder in der Beitragsmitteilung. Für Betriebsrenten gilt die Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers; sie nennt auch die Art der Zusage.
Haben Sie bereits einen Steuerbescheid mit Rente, steht dort der festgeschriebene Rentenfreibetrag. Tragen Sie die zugrunde liegende Jahresrente unter „Steuer und persönliche Angaben“ ein, wird das Ergebnis genauer.
Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtig | Rentenbeginn | Steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| 2005 | 50,0 % | 2032 | 87,0 % |
| 2006 | 52,0 % | 2033 | 87,5 % |
| 2007 | 54,0 % | 2034 | 88,0 % |
| 2008 | 56,0 % | 2035 | 88,5 % |
| 2009 | 58,0 % | 2036 | 89,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 2037 | 89,5 % |
| 2011 | 62,0 % | 2038 | 90,0 % |
| 2012 | 64,0 % | 2039 | 90,5 % |
| 2013 | 66,0 % | 2040 | 91,0 % |
| 2014 | 68,0 % | 2041 | 91,5 % |
| 2015 | 70,0 % | 2042 | 92,0 % |
| 2016 | 72,0 % | 2043 | 92,5 % |
| 2017 | 74,0 % | 2044 | 93,0 % |
| 2018 | 76,0 % | 2045 | 93,5 % |
| 2019 | 78,0 % | 2046 | 94,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 2047 | 94,5 % |
| 2021 | 81,0 % | 2048 | 95,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 2049 | 95,5 % |
| 2023 | 82,5 % | 2050 | 96,0 % |
| 2024 | 83,0 % | 2051 | 96,5 % |
| 2025 | 83,5 % | 2052 | 97,0 % |
| 2026 | 84,0 % | 2053 | 97,5 % |
| 2027 | 84,5 % | 2054 | 98,0 % |
| 2028 | 85,0 % | 2055 | 98,5 % |
| 2029 | 85,5 % | 2056 | 99,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 2057 | 99,5 % |
| 2031 | 86,5 % | 2058 | 100,0 % |
Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.
Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.
In der KVdR mit 2,9 % Zusatzbeitrag rund 12,35 % für Kranken- und Pflegeversicherung (mit Kindern), kinderlos rund 12,95 %. Hinzu kommt je nach Rentenbeginn und weiteren Einkünften Einkommensteuer. Bei 1.600 € Rente und Beginn 2023 bleiben ohne weitere Einkünfte knapp 1.387 € netto.
Steuer fällt an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € im Jahr 2026. Bei Rentenbeginn 2026, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne weitere Einkünfte ist das etwa ab 1.455 € Bruttorente im Monat der Fall. Wer früher in Rente ging, hat einen höheren steuerfreien Anteil.
Nein. Die Rentenversicherung behält nur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach Ihrer Steuererklärung fest. Für Betriebsrenten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse behält der frühere Arbeitgeber dagegen Lohnsteuer ein.
Der steuerfreie Teil Ihrer Rente ist in Euro festgeschrieben. Jede Rentenerhöhung, im Juli 2026 waren es 4,24 %, ist deshalb vollständig steuerpflichtig. Die Prognose im Rechner zeigt diesen Effekt für die nächsten Jahre.
Standard ist 2026 mit Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli, 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Grundfreibetrag 12.348 €. Für Ihre Steuererklärung 2025 stellen Sie unter „Steuer und persönliche Angaben“ das Steuerjahr 2025 ein.
Der Rechenkern gibt die Beträge der amtlichen Grund- und Splittingtabelle 2026 exakt wieder. Abweichungen zum Bescheid entstehen durch Angaben, die der Rechner nicht kennt, etwa Kapitalerträge, Krankheitskosten oder einen exakten Rentenfreibetrag. Die Methodik nennt alle Annahmen.
Bei der Zusammenveranlagung ja: Das gemeinsame Einkommen wird im Splittingverfahren besteuert. Tragen Sie die Rente Ihres Partners unter „Ehe- oder Lebenspartner“ ein; der Rechner zeigt dann, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung günstiger ist.
Stand der Parameter: 30.09.2026. Rechenkern rente-2026.09.30. Alle Werte, Prüffälle und Änderungen stehen in der Methodik. RenteKlar ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung.