Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Rürup-Rente Steuer: Rechner für die Basisrente

Die Rürup- oder Basisrente wird wie die gesetzliche Rente besteuert: mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt. Der Rechner zeigt, was zusammen mit Ihren übrigen Renten bleibt.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.791,63 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20262.100,00 €98,42 €1.791,63 €
20272.152,50 €103,96 €1.833,35 €
20282.206,31 €109,68 €1.876,06 €
20302.318,01 €121,59 €1.964,67 €
20322.435,36 €134,38 €2.057,49 €
20342.558,65 €147,92 €2.154,93 €
20362.688,18 €162,33 €2.257,09 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

400 € Rürup-Rente ab 2026

Neben 1.700 € gesetzlicher Rente ab 2025, KVdR, zwei Kinder.

1.791,63 €

Rürup-Rente als Selbständiger

900 € Rürup-Rente ab 2024 ohne gesetzliche Rente, privat versichert (PKV 450 €).

450,00 €

Besteuerung wie die gesetzliche Rente

Die Basisrente gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Beiträge waren als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, seit 2023 zu 100 %. Im Alter gilt deshalb derselbe Besteuerungsanteil wie für gesetzliche Renten: 84 % bei Rentenbeginn 2026, 84,5 % bei Beginn 2027. Der steuerfreie Rest wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben.

Maßgeblich ist der Beginn der Rürup-Rente, nicht der Beginn Ihrer gesetzlichen Rente. Beginnen beide in verschiedenen Jahren, gelten unterschiedliche Anteile. Der Rechner fragt deshalb beide Jahre ab.

In der KVdR ist die Rürup-Rente beitragsfrei, weil sie keine Betriebsrente ist. Freiwillig Versicherte zahlen darauf Beiträge; privat Versicherte zahlen ihren Tarifbeitrag unabhängig von der Rente.

Tabelle: Besteuerungsanteil der Rente nach Rentenbeginn

Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.

Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 EStG)
RentenbeginnSteuerpflichtigRentenbeginnSteuerpflichtig
200550,0 %203287,0 %
200652,0 %203387,5 %
200754,0 %203488,0 %
200856,0 %203588,5 %
200958,0 %203689,0 %
201060,0 %203789,5 %
201162,0 %203890,0 %
201264,0 %203990,5 %
201366,0 %204091,0 %
201468,0 %204191,5 %
201570,0 %204292,0 %
201672,0 %204392,5 %
201774,0 %204493,0 %
201876,0 %204593,5 %
201978,0 %204694,0 %
202080,0 %204794,5 %
202181,0 %204895,0 %
202282,0 %204995,5 %
202382,5 %205096,0 %
202483,0 %205196,5 %
202583,5 %205297,0 %
202684,0 %205397,5 %
202784,5 %205498,0 %
202885,0 %205598,5 %
202985,5 %205699,0 %
203086,0 %205799,5 %
203186,5 %2058100,0 %

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Rürup-Rente sind steuerpflichtig?

So viel wie bei einer gesetzlichen Rente mit demselben Startjahr: 84 % bei Beginn 2026, 83,5 % bei Beginn 2025, 100 % erst bei Beginn 2058.

Muss ich auf die Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge zahlen?

Als Pflichtmitglied in der KVdR nicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen den ermäßigten Beitragssatz plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.

Kann ich die Rürup-Rente als Kapital auszahlen lassen?

Nein, nur eine Kleinbetragsrente kann abgefunden werden. Die Basisrente wird lebenslang monatlich gezahlt.

Lohnt sich die Rürup-Rente nach Steuern?

Wenn Ihr Steuersatz im Erwerbsleben höher war als im Alter, profitieren Sie von der nachgelagerten Besteuerung. Rechnen Sie das Netto im Alter mit diesem Rechner nach.