Was von Ihrer Rente wirklich bleibt.
Methodik, Parameter und Quellen
So rechnet RenteKlar: Einkommensteuertarif 2026, Besteuerungsanteil, Versorgungsfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherung, Prüffälle und Änderungsprotokoll.
Was der Rechner berechnet
Der Rechenkern ermittelt für ein Steuerjahr das zu versteuernde Einkommen, die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG (bei Zusammenveranlagung im Splittingverfahren), den Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone, die Kirchensteuer und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daraus folgt die Netto-Rente im Jahr und im Monat.
Besteuerung der Alterseinkünfte
- Gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente und Rürup-Rente: Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG, seit 2023 + 0,5 Punkte pro Jahr). Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn in Euro festgeschrieben. Ohne Ihre Angabe schätzt der Rechner diese erste volle Jahresrente, indem er die heutige Rente mit den aktuellen Rentenwerten zurückrechnet.
- Hinterbliebenenrente: Sie übernimmt den Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen (Folgerente).
- Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds: voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Altverträge vor 2005 mit steuerfreier Kapitalauszahlung sind gesondert wählbar.
- Direktzusage und Unterstützungskasse: Versorgungsbezüge nach § 19 EStG mit Versorgungsfreibetrag, Zuschlag und 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag.
- Private Rentenversicherung: Ertragsanteil nach dem Alter bei Rentenbeginn. Private Riester-Rente: voll steuerpflichtig.
- Arbeitslohn: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €; ab Regelaltersgrenze 2026 Aktivrente bis 24.000 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG). Altersentlastungsbetrag für Lohn und Vermietung nach § 24a EStG.
- Abzüge: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 € für Renten, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € je Person, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) als Vorsorgeaufwand, Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG.
Kranken- und Pflegeversicherung
In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente: Sie zahlen 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %, Abschlag von 0,25 Punkten ab dem zweiten Kind unter 25) tragen Rentner allein. Auf Betriebsrenten zahlen Sie den vollen Beitragssatz; in der KVdR gilt ein Freibetrag von 197,75 € (2026) für die Krankenversicherung und eine gleich hohe Freigrenze für die Pflegeversicherung. Kapitalauszahlungen werden auf 120 Monate verteilt. Freiwillig Versicherte zahlen zusätzlich auf weitere Einnahmen den ermäßigten Satz, mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage. Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss der Rentenversicherung, höchstens die Hälfte ihres Beitrags.
Rechengrößen 2025 und 2026
Diese Werte verwendet der Rechner. Sie stammen aus dem Einkommensteuergesetz, der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und den Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsministeriums.
| Größe | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (§ 32a EStG) | 12.096 € | 12.348 € |
| Soli-Freigrenze ledig / verheiratet | 19.950 € / 39.900 € | 20.350 € / 40.700 € |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 2,5 % | 2,9 % |
| Freibetrag KV für Betriebsrenten | 187,25 € | 197,75 € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV im Monat | 5.512,50 € | 5.812,50 € |
| Aktueller Rentenwert bis 30.6. / ab 1.7. | 39,32 € / 40,79 € | 40,79 € / 42,52 € |
| Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn) | – | 24.000 € im Jahr |
| Krankenversicherung allgemein / ermäßigt | 14,6 % / 14,0 % | 14,6 % / 14,0 % |
| Pflegeversicherung / Zuschlag kinderlos | 3,6 % / 0,6 Punkte | 3,6 % / 0,6 Punkte |
Prüffälle
Der Rechenkern wird bei jedem Build gegen unabhängige Werte geprüft. Er gibt dieselben Beträge aus wie die veröffentlichte Grund- und Splittingtabelle 2026 (zum Beispiel 1.570 € bei 20.000 € und 10.548 € bei 50.000 € in der Grundtabelle, 3.140 € bei 40.000 € in der Splittingtabelle). Außerdem prüft er schriftlich nachgerechnete Fälle zur Rente, zur Betriebsrente in der KVdR, zur Fünftelregelung und zur Witwenrente. Jedes Rechenbeispiel auf den Seiten wird beim Build mit demselben Kern neu berechnet; weicht ein Ergebnis ab, wird die Seite nicht veröffentlicht.
Grenzen der Schätzung
- Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), Progressionsvorbehalt, Verlustvorträge und Kirchensteuer-Kappung werden nicht berechnet.
- Beiträge auf Arbeitslohn im Übergangsbereich (Midijob) werden mit dem vollen Arbeitnehmeranteil geschätzt.
- Die Jahresrente wird als zwölffache Monatsrente angesetzt; die Rentenanpassung zum 1. Juli verteilt sich in Wirklichkeit auf das Jahr.
- Bei Witwenrenten berücksichtigt der Rechner die Pauschalabzüge für Renten (14 % bzw. 13 %) und Arbeitsentgelt (40 %). Andere Einkommen tragen Sie bereits als Nettowert ein.
Änderungsprotokoll
- 30.09.2026: Erste Veröffentlichung mit Parametern 2025 und 2026: Rentenwert 42,52 € ab 1.7.2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Freibetrag für Betriebsrenten 197,75 €, Aktivrente.