Alleinstehend, Beginn 2022
2.000 € Rente brutto, keine weiteren Einkünfte, 2026.
1.680,75 €Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung
Der Rechner ermittelt Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und sagt Ihnen, ob Sie voraussichtlich eine Steuererklärung abgeben müssen.
Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik
Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.
| Jahr | Brutto mtl. | Steuern mtl. | Netto mtl. |
|---|---|---|---|
| 2026 | 2.000,00 € | 72,25 € | 1.680,75 € |
| 2027 | 2.050,00 € | 77,09 € | 1.719,73 € |
| 2028 | 2.101,25 € | 82,19 € | 1.759,56 € |
| 2030 | 2.207,63 € | 93,00 € | 1.841,99 € |
| 2032 | 2.319,39 € | 104,64 € | 1.928,31 € |
| 2034 | 2.436,81 € | 116,97 € | 2.018,90 € |
| 2036 | 2.560,17 € | 130,13 € | 2.113,86 € |
Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.
2.000 € Rente brutto, keine weiteren Einkünfte, 2026.
1.680,75 €1.800 € und 1.100 € Rente, Beginn 2020 und 2023, Zusammenveranlagung.
2.541,85 €1.700 € Rente, Beginn 2024, für die Steuererklärung 2025.
1.463,78 €Steuerpflichtig ist nur ein Teil Ihrer Rente: der Besteuerungsanteil nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Den Rest, den Rentenfreibetrag, schreibt das Finanzamt im Jahr nach Rentenbeginn in Euro fest. Vom steuerpflichtigen Teil gehen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag ab, dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Auf das Ergebnis, das zu versteuernde Einkommen, wird der Einkommensteuertarif angewandt.
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt keine Einkommensteuer an. Auch der Solidaritätszuschlag fällt für fast alle Rentner weg: Er wird erst ab 20.350 € Einkommensteuer im Jahr erhoben. Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Eine Pflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.096 € für 2025 und 12.348 € für 2026, bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 € Werbungskosten, nicht die Bruttorente.
Das Finanzamt kennt Ihre Rente aus der Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, erhält oft eine Aufforderung und muss dann für mehrere Jahre nachzahlen. Hat das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt, zahlen Sie die Steuer vierteljährlich; sonst nach dem Bescheid.
Der Besteuerungsanteil hängt allein vom Jahr ab, in dem Ihre Rente begonnen hat. Er gilt lebenslang. Seit dem Wachstumschancengesetz steigt er ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr; 100 % werden erst bei Rentenbeginn 2058 erreicht.
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtig | Rentenbeginn | Steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| 2005 | 50,0 % | 2032 | 87,0 % |
| 2006 | 52,0 % | 2033 | 87,5 % |
| 2007 | 54,0 % | 2034 | 88,0 % |
| 2008 | 56,0 % | 2035 | 88,5 % |
| 2009 | 58,0 % | 2036 | 89,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 2037 | 89,5 % |
| 2011 | 62,0 % | 2038 | 90,0 % |
| 2012 | 64,0 % | 2039 | 90,5 % |
| 2013 | 66,0 % | 2040 | 91,0 % |
| 2014 | 68,0 % | 2041 | 91,5 % |
| 2015 | 70,0 % | 2042 | 92,0 % |
| 2016 | 72,0 % | 2043 | 92,5 % |
| 2017 | 74,0 % | 2044 | 93,0 % |
| 2018 | 76,0 % | 2045 | 93,5 % |
| 2019 | 78,0 % | 2046 | 94,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 2047 | 94,5 % |
| 2021 | 81,0 % | 2048 | 95,0 % |
| 2022 | 82,0 % | 2049 | 95,5 % |
| 2023 | 82,5 % | 2050 | 96,0 % |
| 2024 | 83,0 % | 2051 | 96,5 % |
| 2025 | 83,5 % | 2052 | 97,0 % |
| 2026 | 84,0 % | 2053 | 97,5 % |
| 2027 | 84,5 % | 2054 | 98,0 % |
| 2028 | 85,0 % | 2055 | 98,5 % |
| 2029 | 85,5 % | 2056 | 99,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 2057 | 99,5 % |
| 2031 | 86,5 % | 2058 | 100,0 % |
Bei Rentenbeginn 2022, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne weitere Einkünfte rund 867 € Einkommensteuer im Jahr 2026, also gut 72 € im Monat. Bei späterem Rentenbeginn ist es mehr, weil der steuerpflichtige Anteil höher ist.
Ja, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt: 12.348 € für 2026 und 12.096 € für 2025, bei Ehepaaren das Doppelte. Der Rechner zeigt Ihnen das als Hinweis unter dem Ergebnis.
Ja. Wählen Sie „Zusammenveranlagung“ und tragen Sie die Rente Ihres Partners ein. Der Rechner berechnet die Steuer nach dem Splittingtarif und zeigt zusätzlich, was die Einzelveranlagung kosten würde.
Ja. Stellen Sie das Steuerjahr auf 2025. Dann gelten der Grundfreibetrag von 12.096 €, der Zusatzbeitrag von 2,5 % und der Freibetrag von 187,25 € für Betriebsrenten.
Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an das Finanzamt geht, etwa bei einer Rentenerhöhung. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer im Verhältnis zu Ihren Bruttoeinkünften.
Nur bei hohen Einkünften. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Darüber steigt der Zuschlag gleitend auf 5,5 %.
Stand der Parameter: 30.09.2026. Rechenkern rente-2026.09.30. Alle Werte, Prüffälle und Änderungen stehen in der Methodik. RenteKlar ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung.