Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Rente und Betriebsrente: Brutto-Netto-Rechner 2026

Eine Betriebsrente erhöht nicht nur das Einkommen, sondern auch die Steuer auf Ihre gesetzliche Rente. Der Rechner zeigt das gemeinsame Netto, mit dem vollen Kassenbeitrag auf die Betriebsrente und dem Freibetrag in der Krankenversicherung.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.781,13 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20262.150,00 €98,58 €1.781,13 €
20272.197,00 €102,94 €1.818,27 €
20282.245,11 €107,24 €1.856,42 €
20302.344,75 €116,45 €1.935,22 €
20322.449,17 €126,13 €2.017,75 €
20342.558,58 €136,40 €2.104,10 €
20362.673,22 €147,29 €2.194,47 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Direktversicherung 450 €

1.700 € Rente ab 2024, 450 € Betriebsrente aus Direktversicherung, zwei Kinder.

1.781,13 €

Direktzusage 800 €

2.100 € Rente und 800 € Werksrente aus Direktzusage, beide ab 2023.

2.282,13 €

Kleine Betriebsrente

1.400 € Rente und 180 € Pensionskasse: unter dem Freibetrag von 197,75 €.

1.390,18 €

Warum die Betriebsrente stärker belastet wird

Auf die gesetzliche Rente zahlen Sie nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, auf die Betriebsrente den vollen Satz: 14,6 % plus den ganzen Zusatzbeitrag, 2026 im Durchschnitt also 17,5 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % (kinderlos 4,2 %). Pflichtversicherte Rentner haben einen Freibetrag von 197,75 € im Monat in der Krankenversicherung; in der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze.

Steuerlich wird die Betriebsrente zu Ihrer gesetzlichen Rente addiert. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, steigt der Steuersatz auf das ganze Einkommen. Eine Betriebsrente von 450 € kann deshalb netto deutlich weniger bringen, als der Bruttobetrag vermuten lässt.

Direktversicherung oder Direktzusage: der Unterschied

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist die Rente voll steuerpflichtig, wenn die Beiträge steuerfrei eingezahlt wurden. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse handelt es sich um Versorgungsbezüge: Ein Versorgungsfreibetrag bleibt steuerfrei, bei Beginn 2026 sind das 12,8 % der Jahresrente, höchstens 960 €, plus 288 € Zuschlag. Der frühere Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein; mit der Steuererklärung wird sie mit der Steuer auf Ihre gesetzliche Rente verrechnet.

Wie die Betriebsrente besteuert wird: die fünf Durchführungswege

  • Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds: Waren die Beiträge steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, Standard seit 2005), ist die Rente voll steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG. Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag, nur den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für alle Renten zusammen.
  • Direktzusage und Unterstützungskasse: Die Zahlung gilt als Arbeitslohn (Versorgungsbezug nach § 19 EStG). Steuerfrei bleiben der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag nach dem Jahr des Versorgungsbeginns sowie 102 € Werbungskosten.
  • Aus versteuerten Beiträgen finanzierte Teile (zum Beispiel pauschal versteuerte Altverträge) werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Steht das in Ihrer Leistungsmitteilung, tragen Sie diesen Teil als private Rente ein.

Welche Art Sie haben, steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers und in der jährlichen Rentenbezugsmitteilung an das Finanzamt.

Kranken- und Pflegeversicherung: was Rentner zahlen

  • Gesetzliche Rente: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus der halbe Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ihr Anteil 1,45 %). Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % in voller Höhe, kinderlos 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
  • Betriebsrenten: voller Beitragssatz von 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag. In der KVdR bleiben 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei; in der Pflegeversicherung ist dieser Betrag eine Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
  • Private Renten, Riester-Rente, Rürup-Rente: in der KVdR beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.

Tabelle: Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten nach § 19 EStG

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Versorgungsbeginn (§ 19 Abs. 2 EStG)
BeginnProzentHöchstbetragZuschlag
200540,0 %3.000 €900 €
200638,4 %2.880 €864 €
200736,8 %2.760 €828 €
200835,2 %2.640 €792 €
200933,6 %2.520 €756 €
201032,0 %2.400 €720 €
201524,0 %1.800 €540 €
202016,0 %1.200 €360 €
202115,2 %1.140 €342 €
202214,4 %1.080 €324 €
202314,0 %1.050 €315 €
202413,6 %1.020 €306 €
202513,2 %990 €297 €
202612,8 %960 €288 €
202712,4 %930 €279 €
202812,0 %900 €270 €
202911,6 %870 €261 €
203011,2 %840 €252 €
203110,8 %810 €243 €
203210,4 %780 €234 €
203310,0 %750 €225 €
20349,6 %720 €216 €
20359,2 %690 €207 €
20368,8 %660 €198 €
20378,4 %630 €189 €
20388,0 %600 €180 €
20397,6 %570 €171 €
20407,2 %540 €162 €

Häufige Fragen

Wie viel bleibt von 450 € Betriebsrente?

In der KVdR mit 2,9 % Zusatzbeitrag zahlen Sie auf 450 € rund 44 € Krankenversicherung (auf 252,25 € über dem Freibetrag) und 16 € Pflegeversicherung. Dazu kommt Einkommensteuer nach Ihrem Grenzsteuersatz, bei 1.700 € gesetzlicher Rente rund 24 %.

Gilt der Freibetrag von 197,75 € für alle Betriebsrenten?

Der Freibetrag gilt einmal für die Summe aller Betriebsrenten und nur für Pflichtversicherte in der KVdR. Freiwillig Versicherte zahlen auf die ganze Betriebsrente Beiträge.

Muss ich für die Betriebsrente eine Steuererklärung machen?

In der Regel ja, weil gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen den Grundfreibetrag übersteigen. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse wird die einbehaltene Lohnsteuer angerechnet.

Wird die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente angerechnet?

Nein, die Altersrente wird nicht gekürzt. Bei Witwenrenten wird die Betriebsrente aber als Einkommen angerechnet.

Was ist, wenn meine Betriebsrente unter 197,75 € liegt?

Dann zahlen Pflichtversicherte keine Kranken- und keine Pflegeversicherung darauf. Steuerpflichtig bleibt sie trotzdem.