Rechner 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung

Betriebsrente versteuern: Rechner und Regeln 2026

Ob Ihre Betriebsrente voll steuerpflichtig ist oder ein Freibetrag gilt, hängt vom Durchführungsweg ab. Wählen Sie ihn aus und sehen Sie, wie viel Steuer und Abgaben auf die Betriebsrente entfallen.

Parameter 2026 (Rentenwert ab 1.7.2026, Zusatzbeitrag 2,9 %) · geprüft am 30.09.2026 · Methodik

Ihre Angaben

Die Werte sind ein Beispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre eigenen; das Ergebnis aktualisiert sich sofort.

Wichtigste Angaben
Steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers. Die Art entscheidet über die Besteuerung.
€/Monat
Monatlicher Bruttobetrag laut Leistungsmitteilung, vor Kranken- und Pflegeversicherung.
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse: bestimmt den Versorgungsfreibetrag.
€/Monat
Bruttobetrag vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Steht im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.
Legt den Besteuerungsanteil fest, z. B. 84 % bei Beginn 2026. Steht im Rentenbescheid.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Steht im Rentenbescheid unter „Beitragsanteile“.
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Ohne Kinder: 0,6 Punkte Zuschlag zur Pflegeversicherung. Auch erwachsene Kinder zählen.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Punkte je Kind.
€/Monat
Monatsbeitrag Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
%
Steuerlich abziehbarer Anteil laut Beitragsbescheinigung, oft 75 bis 90 %.
Weitere Renten und Einkünfte
€/Monat
Voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). In der KVdR beitragsfrei.
€/Monat
Aus versteuertem Geld finanziert: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
Jahre
Bestimmt den Ertragsanteil, z. B. 17 % bei Beginn mit 67.
€/Monat
Wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil besteuert.
Jahr der ersten Zahlung.
€/Monat
Betrag nach Einkommensanrechnung laut Bescheid der Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente übernimmt dessen Besteuerungsanteil (Folgerente).
€/Monat
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung neben der Rente.
Dann gilt 2026 die Aktivrente: bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei; keine eigenen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
€/Monat
Bis 603 € (2026). Pauschal vom Arbeitgeber versteuert, daher ohne Einfluss auf Ihre Steuer.
€/Jahr
Überschuss nach Werbungskosten (Anlage V). Ein Verlust wird mit Minus eingegeben. Kapitalerträge nicht hier: Für sie gilt die Abgeltungsteuer.
Steuer und persönliche Angaben
2025 für die Steuererklärung, 2026 für das laufende Jahr.
Verheiratete können die Zusammenveranlagung (Splitting) wählen.
Für den Altersentlastungsbetrag bei Arbeitslohn und Vermietung.
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Bestimmt den Kirchensteuersatz.
Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, z. B. 1.140 € bei GdB 50.
€/Jahr
Z. B. Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
€/Jahr
Z. B. 20 % der Arbeitskosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienste (§ 35a EStG).
€/Jahr
Grundlage Ihres Rentenfreibetrags. Steht im Steuerbescheid oder in der Rentenbezugsmitteilung. Leer lassen: Der Rechner schätzt ihn aus den Rentenanpassungen.
Ehe- oder Lebenspartner
€/Monat
Bruttorente der Ehefrau, des Ehemanns oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Jahr des Rentenbeginns laut Bescheid.
€/Monat
Nur bei Direktzusage oder Unterstützungskasse.
€/Monat
€/Jahr
Z. B. Vermietung (Überschuss).

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Netto im Monat1.730,18 €

So entwickelt sich Ihre Netto-Rente

Annahmen: Renten steigen um 2,5 % im Jahr, Betriebsrenten um 1 %, Inflation 2 %. Ihr Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, deshalb wächst der steuerpflichtige Teil jeder Erhöhung voll mit.

Projektion der monatlichen Netto-Rente über zehn Jahre
JahrBrutto mtl.Steuern mtl.Netto mtl.
20262.100,00 €92,58 €1.730,18 €
20272.143,50 €96,05 €1.765,00 €
20282.188,00 €99,70 €1.800,53 €
20302.280,08 €107,16 €1.874,16 €
20322.376,45 €115,06 €1.951,14 €
20342.477,32 €123,41 €2.031,65 €
20362.582,90 €132,36 €2.115,74 €

Nominale Werte. Die Steuer wird mit einem an die Inflation angepassten Tarif geschätzt; tatsächliche Rentenanpassungen und Beitragssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Rechenbeispiele

Mit demselben Rechenkern berechnet wie der Rechner oben.

Pensionskasse 600 €

600 € Pensionskasse und 1.500 € gesetzliche Rente, beide ab 2025.

1.730,18 €

Unterstützungskasse 600 €

Gleiche Beträge, aber Unterstützungskasse: Versorgungsfreibetrag 2025.

1.744,09 €

Betriebsrente: wann wie viel Steuer anfällt

Für die Besteuerung zählt, wie die Betriebsrente finanziert wurde. Wurden die Beiträge während des Berufslebens steuerfrei aus dem Bruttolohn gezahlt, wird die Rente später nachgelagert voll besteuert. Das betrifft fast alle Verträge in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds seit 2005.

Leistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind dagegen nachträglicher Arbeitslohn. Der frühere Arbeitgeber oder die Kasse behält Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse ein. Steuerfrei bleibt der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag; der Prozentsatz sinkt für jeden neuen Jahrgang und gilt dann lebenslang.

In beiden Fällen gilt: Die Betriebsrente wird mit Ihren übrigen Einkünften zusammengerechnet. Ihr persönlicher Steuersatz hängt also von der gesetzlichen Rente, dem Partner und weiteren Einkünften ab. Deshalb fragt der Rechner diese Angaben ab.

Beispiel: 600 € aus Pensionskasse oder Unterstützungskasse

Mit 1.500 € gesetzlicher Rente und 600 € Betriebsrente, beide ab 2025, ist die Pensionskassenrente voll steuerpflichtig. Bei einer Unterstützungskasse bleiben 2025 nach § 19 EStG 13,2 % von 7.200 €, höchstens 990 €, plus 297 € Zuschlag und 102 € Werbungskosten steuerfrei. Die Rechenbeispiele unten zeigen, wie sich das auf das Netto auswirkt.

Wie die Betriebsrente besteuert wird: die fünf Durchführungswege

  • Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds: Waren die Beiträge steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, Standard seit 2005), ist die Rente voll steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG. Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag, nur den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € für alle Renten zusammen.
  • Direktzusage und Unterstützungskasse: Die Zahlung gilt als Arbeitslohn (Versorgungsbezug nach § 19 EStG). Steuerfrei bleiben der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag nach dem Jahr des Versorgungsbeginns sowie 102 € Werbungskosten.
  • Aus versteuerten Beiträgen finanzierte Teile (zum Beispiel pauschal versteuerte Altverträge) werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Steht das in Ihrer Leistungsmitteilung, tragen Sie diesen Teil als private Rente ein.

Welche Art Sie haben, steht in der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers und in der jährlichen Rentenbezugsmitteilung an das Finanzamt.

Tabelle: Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten nach § 19 EStG

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge. Ein Teil bleibt steuerfrei: der Versorgungsfreibetrag (Prozentsatz, höchstens bis zum Höchstbetrag) plus ein fester Zuschlag. Maßgeblich ist das Jahr des Versorgungsbeginns; die Werte gelten danach unverändert weiter. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.

Versorgungsfreibetrag und Zuschlag nach Versorgungsbeginn (§ 19 Abs. 2 EStG)
BeginnProzentHöchstbetragZuschlag
200540,0 %3.000 €900 €
200638,4 %2.880 €864 €
200736,8 %2.760 €828 €
200835,2 %2.640 €792 €
200933,6 %2.520 €756 €
201032,0 %2.400 €720 €
201524,0 %1.800 €540 €
202016,0 %1.200 €360 €
202115,2 %1.140 €342 €
202214,4 %1.080 €324 €
202314,0 %1.050 €315 €
202413,6 %1.020 €306 €
202513,2 %990 €297 €
202612,8 %960 €288 €
202712,4 %930 €279 €
202812,0 %900 €270 €
202911,6 %870 €261 €
203011,2 %840 €252 €
203110,8 %810 €243 €
203210,4 %780 €234 €
203310,0 %750 €225 €
20349,6 %720 €216 €
20359,2 %690 €207 €
20368,8 %660 €198 €
20378,4 %630 €189 €
20388,0 %600 €180 €
20397,6 %570 €171 €
20407,2 %540 €162 €

Kranken- und Pflegeversicherung: was Rentner zahlen

  • Gesetzliche Rente: 7,3 % allgemeiner Beitrag plus der halbe Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Ihr Anteil 1,45 %). Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % in voller Höhe, kinderlos 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
  • Betriebsrenten: voller Beitragssatz von 14,6 % plus voller Zusatzbeitrag. In der KVdR bleiben 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei; in der Pflegeversicherung ist dieser Betrag eine Freigrenze: Wird er überschritten, ist die ganze Betriebsrente beitragspflichtig.
  • Private Renten, Riester-Rente, Rürup-Rente: in der KVdR beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch darauf Beiträge.

Häufige Fragen

Ist die Betriebsrente steuerfrei?

In der Regel nicht. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind voll steuerpflichtig, wenn die Beiträge steuerfrei waren. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse bleibt ein Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Ausnahmen sind Altverträge mit pauschal versteuerten Beiträgen.

Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag 2026?

Bei Versorgungsbeginn 2026 sind es 12,8 % der Jahresbezüge, höchstens 960 €, plus 288 € Zuschlag. Wer 2020 begann, behält 16 %, höchstens 1.200 €, plus 360 €.

Wird von der Betriebsrente Lohnsteuer abgezogen?

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse ja, nach Ihren Lohnsteuermerkmalen, oft Steuerklasse VI, wenn schon eine andere Lohnsteuerkarte genutzt wird. Bei Direktversicherung und Pensionskasse nicht; die Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.

Wo finde ich, welche Art Betriebsrente ich habe?

In der Leistungsmitteilung Ihres Versorgungsträgers und in der Rentenbezugsmitteilung. Versicherer und Pensionskassen melden die Leistung nach § 22 Nr. 5 EStG; Arbeitgeber und Unterstützungskassen bescheinigen Versorgungsbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung.

Muss ich die Betriebsrente in der Steuererklärung angeben?

Ja. Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG gehören in die Anlage R-AV/bAV, Versorgungsbezüge in die Anlage N.